Erste Hilfe Dienstleistungen |
Erste-Hilfe-Konzept |
Ein umfassendes Erste-Hilfe-Konzept ist nicht nur ein wertvolles Hilfsmittel, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben (gemäss ArGV 3 Art. 36). Es berücksichtigt die Betriebsgefahren, die Grösse sowie die örtliche Lage des Unternehmens und gilt zu allen Zeiten, in denen im Betrieb gearbeitet wird. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie ein solches Konzept aufgebaut sein sollte und worauf besonders zu achten ist. |
Gerne überprüfen wir Ihr Erste-Hilfe-Konzept und geben Ihnen entsprechendes Feedback. |
Auf Wunsch aktualisieren wir Ihr Erste-Hilfe-Konzept gemäss ArGV 3 Art. 36, um die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens zu gewährleisten und Sie bei der Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen. |
Inhalt eines Erste-Hilfe-Konzepts (gemäss ArGV 3 Art. 36) |
Ein Sanitätskonzept enthält die folgenden Elemente: |
Eine Risikoanalyse, die die möglichen Notfallsituationen und Gefahren im Betrieb identifiziert und die erforderlichen Massnahmen zur Risikominimierung festlegt. |
Eine Organisation für den Notfall, die die Verantwortlichkeiten und Abläufe im Falle eines Notfalls klar definiert. |
Eine Ausstattung mit Notfallausrüstung, die den Anforderungen des Betriebs entspricht und regelmässig gewartet wird. |
Eine Schulung und Übung der Mitarbeitenden in Erster Hilfe und Notfallmanagement, die regelmässig wiederholt wird. |
Ein Notfallplan, der die Schritte beschreibt, die im Falle eines Notfalls unternommen werden sollten, inklusive der Kommunikation mit dem Rettungsdienst. |
Eine Evaluierung und Überarbeitung des Sanitätskonzepts, um sicherzustellen, dass es den aktuellen Anforderungen entspricht und verbesserungswürdige Punkte identifiziert werden. |
Es ist wichtig, dass das Sanitätskonzept regelmässig überprüft und aktualisiert wird, um sicherzustellen, dass es den aktuellen Anforderungen des Betriebs entspricht und dass die Mitarbeitenden auf dem neuesten Stand der Erste-Hilfe- und Notfallmanagement-Techniken sind. |
Erste-Hilfe-Ausstattung (Pflicht gemäss ArGV 3 Art. 36) |
Die Erste-Hilfe-Ausstattung ist an die Gefährdungen des Betriebes anzupassen. Neben medizinischen Notfällen und schweren Verletzungen gehört auch die Behandlung von Bagatellverletzungen dazu. |
Die Ausstattung muss einer regelmässigen Qualitätskontrolle unterliegen. |
Durch die Vielzahl an Erste-Hilfe-Utensilien und die unterschiedlichen Philosophien der Betreuenden kann das Erste-Hilfe-Material manchmal unübersichtlich oder veraltet werden. |
Wir überprüfen Ihr Erste-Hilfe-Material auf Betriebsgefahren, Aktualität und Zweckmässigkeit – mit dem Ziel: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. |
Zur Ausstattung zählen Erste-Hilfe-Material und eine risikobasierte Notfall-Ausrüstung. |
Betriebssanitäts-Schulungen |
Erste-Hilfe-Schulungen werden durchgeführt, um Ihren Mitarbeitenden die Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die sie benötigen, um in Notfällen angemessen reagieren zu können. Damit erfüllen Sie als Unternehmen zudem Ihre Pflicht nach ArGV 3 Art. 36 und schützen die Gesundheit aller Beteiligten. |
Hier sind einige Gründe, warum Erste-Hilfe-Schulungen in Betrieben wichtig sind: |
Leben retten: Durch die Schulung in Erster Hilfe erlernen die Mitarbeitenden, wie sie in Notfällen schnell und effektiv handeln und dadurch möglicherweise Leben retten können. |
Verletzungen verhindern: Erste-Hilfe-Schulungen können helfen, weitere Verletzungen zu verhindern, indem die Mitarbeitenden über das richtige Verhalten bei Verletzungen und Notfällen ausgebildet werden und die Folgeschäden reduzieren. |
Fähigkeiten erwerben: Durch die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung erwerben die Mitarbeiter wichtige Fähigkeiten, die sie im Alltag und bei Bedarf in Notfällen einsetzen können. |
Verantwortung übernehmen: Indem sie die Fähigkeiten erwerben, angemessen in Notfällen zu handeln, übernehmen die Mitarbeitenden eine Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Kolleginnen und Kollegen. |
Gesetzliche Vorschriften erfüllen: In der Schweiz ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitnehmer in bestimmten Branchen eine Erste-Hilfe-Schulung mit BLS-AED absolvieren müssen. |
Vorteile unserer Erste-Hilfe-Schulung (Guide & Gesetzeskonformität) |
Wir verfügen nicht nur über fundiertes Erste-Hilfe-Wissen durch Nothelfer und BLS-AED-Instruktoren mit medizinischem Hintergrund, sondern auch über Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die die Schulung spezifisch auf die Gefahren in Ihrem Betrieb anpassen. So erhalten Sie nicht nur einen praxisorientierten Leitfaden, sondern auch eine Schulung, die genau Ihrem betrieblichen Alltag entspricht. |
Es ist das höchste Ziel, dass Ihre Mitarbeitenden in Notfallsituationen das nötige Wissen haben, um richtig zu handeln, jedoch auch die gesetzlichen Auflagen kennen und erfüllen, um auch für den Betrieb eine Schadensminimierung zu erreichen. |
Wir legen grossen Wert darauf, dass medizinische Notfälle nach Betriebsgefahren gemäss ArGV 3 Art. 36 fachgerecht behandelt und geschult werden, wobei wir auch die Lehraussagen des SRC (Swiss Resuscitation Council) vermitteln. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und Ihre Mitarbeitenden im Ernstfall kompetent handeln können. |
Der kleinere Teil unserer Erste-Hilfe-Schulung befasst sich mit dem theoretischen Wissen. In den Rollenspielen zu medizinischen Notfallsituationen erlernen Ihre Mitarbeitenden das richtige Handeln und Denken auch in Stresssituationen – und nicht nur das "Puppen-Drücken". So bleiben die Inhalte besser verankert und die Sicherheit im Betrieb steigt deutlich. |
Mit interessanten Arbeitsmitteln schaffen wir es, die Neugier zum Thema zu fördern und Ihren Mitarbeitenden einen Mehrwert für das Leben zu vermitteln. |
Betriebsgefahren-Workshops | Augenverletzungen |
Brandverletzungen |
Verbrennungen durch heisse Medien |
Verbrennungen durch Elektrizität |
Unfälle mit Chemikalien |
Verhalten in Notfallsituationen |
Umgang mit Traumasituationen |
Kindernotfälle |
Hängetrauma |
Weitere betriebsbezogene Themen |
Kursort |
Gemäss Tabelle |
Wir bieten Kurse in unserem Ausbildungszentrum an oder kommen zu Ihnen in die Firma, die Schule oder den Verein. |
Kurse bei Ihnen offerieren wir Ihnen gerne. |
Gesetzesgrundlagen in der Schweiz |
Gemäss Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3, insbesondere Art. 36) sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine zweckmässige Erste-Hilfe-Organisation sicherzustellen. Auch die EKAS-Richtlinie 6508 sowie verschiedene SUVA-Merkblätter bieten Orientierung, welche Massnahmen je nach Gefährdungspotenzial erforderlich sind. |
Notrufnummern & Kommunikation |
Bei einem medizinischen Notfall sollte umgehend die offizielle Schweizer Notrufnummer 144 alarmiert werden. Ebenso wichtig ist es, im Betrieb vorab klar zu definieren, wer die Kommunikation nach aussen übernimmt – und wie. |
Regelmässige Auffrischungskurse |
Erste-Hilfe-Kenntnisse müssen regelmässig aktualisiert werden, damit Mitarbeitende in Stresssituationen sicher reagieren können. In der Schweiz empfiehlt es sich, mindestens alle zwei bis drei Jahre einen Wiederholungskurs (z.B. BLS-AED-Refresher) durchzuführen. |
Dokumentation & Kontrolle |
Für ein wirksames Erste-Hilfe-Konzept ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend: Welche Mitarbeitenden wurden wann geschult, welche Ausrüstung ist vorhanden, und wann wurde sie zuletzt geprüft? Nur so ist eine nachhaltige Qualitätssicherung gewährleistet. |
Psychische Unterstützung |
Gerade nach schweren Unfällen oder traumatischen Ereignissen kann psychische Erste Hilfe wichtig sein. Je nach Unternehmensgrösse und -art lohnt es sich, ein Netzwerk für rasche psychologische Unterstützung (z.B. Care Teams) aufzubauen oder Mitarbeitende darüber zu informieren, wo sie Hilfe erhalten können. |
Ganzheitliches Sicherheitskonzept |
Erste Hilfe ist Teil eines umfassenden betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitskonzepts, zu dem auch Themen wie Brandschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zählen. Eine regelmässige Gefährdungsanalyse (gemäss EKAS-Richtlinie 6508) schafft Transparenz darüber, wo ergänzende Massnahmen nötig sind. |
Praxis-Tipp: Checkliste zur Selbstkontrolle |
1. Gefährdungsanalyse erstellen oder aktualisieren. |
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Datum und Zeit | Kursbezeichnung | Freie Plätze | Preis/TN | Kurs Ort | Anmeldung |
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06.05.2025 08:00 - 16:00 | Erste Hilfe für Betriebe | -4 | 385.- | Lehrstatt | Weissenaustrasse 54 | 3800 Unterseen | |
06.06.2025 08:00 - 16:00 | Erste Hilfe für Betriebe | 8 | 385.- | Lehrstatt | Weissenaustrasse 54 | 3800 Unterseen | |
26.06.2025 08:00 - 16:00 | Erste Hilfe für Betriebe | 8 | 385.- | Lehrstatt | Weissenaustrasse 54 | 3800 Unterseen | |
21.07.2025 08:00 - 16:00 | Erste Hilfe für Betriebe | 6 | 385.- | Lehrstatt | Weissenaustrasse 54 | 3800 Unterseen | |
27.08.2025 08:00 - 16:00 | Erste Hilfe für Betriebe | 8 | 385.- | Lehrstatt | Weissenaustrasse 54 | 3800 Unterseen | |
24.09.2025 08:00 - 16:00 | Erste Hilfe für Betriebe | 8 | 385.- | Lehrstatt | Weissenaustrasse 54 | 3800 Unterseen | |
20.10.2025 08:00 - 16:00 | Erste Hilfe für Betriebe | 8 | 385.- | Lehrstatt | Weissenaustrasse 54 | 3800 Unterseen | |
26.11.2025 08:00 - 16:00 | Erste Hilfe für Betriebe | 8 | 385.- | Lehrstatt | Weissenaustrasse 54 | 3800 Unterseen | |
15.12.2025 08:00 - 16:00 | Erste Hilfe für Betriebe | 8 | 385.- | Lehrstatt | Weissenaustrasse 54 | 3800 Unterseen |