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Ausbildung für das anschlagen von Lasten an Kranen

Das anschlagen von Lasten an Kranen gilt seit dem 1. Januar 2022 als Arbeit mit besonderen Gefahren.

Es besteht eine Ausbildungspflicht.

Das Wichtigste in Kürze

Der sichere Transport von Lasten mit Kranen setzt voraus, dass die Person, die die Lasten anschlägt, ihre Aufgabe zuverlässig und sicher ausführt. Während des Kranbetriebs werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben. Jede muss auf die für sie geeignete Weise angeschlagen werden. Falsch oder mangelhaft angeschlagene Lasten gefährden Menschen und Materialien. Das Anschlagen von Lasten an Kranen, die der Kranverordnung unterstehen, gilt deshalb als Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art.8 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV). Arbeitgeber dürfen solche Arbeiten nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind.

Geltungsbereich der Ausbildungspflicht

Die Ausbildungspflicht für das Anschlagen von Lasten gilt für alle Krane, die der Kranverordnung unterstehen. Dies betrifft Hebegeräte, die folgende Merkmale aufweisen (Kranverordnung Art. 2):

Die Tragfähigkeit am Kranhaken beträgt mindestens 1000kg oder das Lastmoment mindestens 40000 Nm.

Das Gerät verfügt über ein motorisch angetriebenes Hubwerk.

Der Kranhaken kann horizontal in mindestens einer Achse frei verfahren werden.

Vollzug ab 1. April 2023

Die Suva wird das Einhalten der Ausbildungspflicht ab dem 1. April 2023 überprüfen.

Was heisst das jetzt für die Betriebe?

Das neue Factsheet 33099 der Suva ist ab 1. Januar 2022 gültig.

Bis 30. März 2023 haben die Betriebe Zeit, ihre Anschläger entsprechend auszubilden.

Anforderungen an die Ausbildung

Als Ausbildung gilt eine umfassende Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Anschlagen von Lasten mit Überprüfung der erforderlichen Kompetenzen.

Sie soll im gewohnten Arbeitsumfeld mit den dabei benötigten Anschlag- und Lastaufnahmemitteln stattfinden.

Die Teilnehmer erhalten ein Ausbildungszertifikat mit den erlangten Kompetenzen.

Inhalte der theoretischen Ausbildung

Allgemeines:
Kran-Fachbegriffe, Handzeichen, Verhalten bei Störungen, besondere Gefährdungen.

Last:
Abschätzen des Gewichtes und der Lage des Schwerpunktes einer Last.

Anschlagmittel:
Kenntnis und Auswahl der geeigneten Anschlagmittel, Tragfähigkeit in Abhängigkeit von Anschlagart und Neigungswinkel, Vermeidung von Schäden an Anschlagmitteln, Aufbewahrung, Prüfung und Ablegereife von Anschlagmitteln.

Arbeitssicherheit:
Allgemeine Vorschriften, Regeln der Technik, Persönliche Schutzausrüstung.

Inhalte der praktischen Ausbildung

Übungen am Kran:
Wahl der Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Anschlagen der Last, Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen, Losbinden der Last.

Verhalten beim Anschlagen:
Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Kranführer, Standort des Anschlägers beim Anheben und Transport, Verhalten beim Absetzen und Lösen der Anschlagmittel.

Arbeitssicherheit:
Einhalten der Vorschriften.

Ihr Nutzen von unserer Ausbildung:

Alle Mitarbeiter und Vorgesetzten erlangen Rechtssicherheit.

Ihre Mitarbeiter lernen die Einsatzmöglichkeiten der betriebseigenen Anschlagmittel fachkundig anzuwenden.

Auch bereits ausgebildetes Personal benötigt eine Instruktion der Anschlagmittel in der Firma.
Die Instruktion ist Bestandteil unserer Schulung und erspart ihnen diesen Zeitaufwand.

Adressatengerechte Kommunikation, damit auch alte Hasen neue Tricks lernen.

Die Ausbildung findet in ihrem Betrieb statt. Somit sparen ihre Mitarbeiter Reisezeit und Spesen.

Die Ausbildung für das Anschlagen von Lasten dauert je nach Anforderungen und Erfahrungen einen halben Tag.

Kosten ab 175.- pro Person / max. 8 Teilnehmer pro Gruppe, inkl. Zertifikat, Ausweis und Unterlagen.

Kapazität pro Tag: (07.00 Uhr - 17.00 Uhr / 64 Personen

Umgehen sie den Stau, reservieren Sie ihren Termin jetzt.

Download Flyer: Ausbildungspflicht für das Anschlagen von Lasten an Kranen


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