Erste Hilfe · Betrieb · ArGV 3 Art. 36

Sanitätsnotfälle im Betrieb

In diesem kompakten Ratgeber erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Massnahmen, um bei einem betrieblichen Notfall schnell und korrekt zu handeln. Wir zeigen Ihnen, welche gesetzlichen Vorgaben (ArGV 3 Art. 36) erfüllt werden müssen.

SGAS 2 FBE
SGAS 2 FBE
Pflicht / Basis ArGV 3 Art. 36
Ziel Für dringende medizinische Notfälle sowie schwerwiegende Verletzungen spielt der Faktor Zeit eine lebenswichtige Rolle. Ziel ist, dass zu Betriebszeiten innert drei Minuten nach dem Ereignis Ersthelfer/innen am Ereignisort eintreffen.
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Zeitkritische Notfälle Erste‑Hilfe‑Konzept Rettungskette Ausgebildete Ersthelfende

Das Ziel im Betrieb

Die Erste Hilfe ist zu allen Zeiten, in welchem im Betrieb gearbeitet wird, sicherzustellen.

Bei zeitkritischen Notfällen muss Erste Hilfe unverzüglich geleistet werden können.

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Erste Hilfe korrekt geleistet wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Erste Hilfe korrekt geleistet wird.
  • Bei zeitkritischen Notfällen muss Erste Hilfe unverzüglich geleistet werden können.
  • Für dringende medizinische Notfälle sowie schwerwiegende Verletzungen spielt der Faktor Zeit eine lebenswichtige Rolle. Ziel ist, dass zu Betriebszeiten innert drei Minuten nach dem Ereignis Ersthelfer/innen am Ereignisort eintreffen.

Betriebsrelevante Notfallsituationen (Beispiele)

  • 1. Herz-Kreislaufstillstand (BLS-AED)
  • 2. Herzinfarkt
  • 3. Schlaganfall
  • 4. Schwere Blutungen / Verletzungen
  • 5. Verbrennungen und Verätzungen
  • 6. Atemwegsverlegung oder akute Atemnot
  • 7. Psychische oder stressbedingte Notfälle
  • 8. Unfallgefahren durch Maschinen, Höhenarbeit, Chemikalien oder Elektrizität

Hinweis: Je nach Risikobeurteilung (EKAS-RL 6508) können weitere Themen wie Vergiftungen, Krampfanfälle oder allergische Schocks (Anaphylaxie) relevant sein. Unsere Kurse berücksichtigen Ihre spezifischen Betriebsgefahren.

Kurse & Termine

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Erste-Hilfe-Konzept

Das Erste-Hilfe-Konzept muss die Betriebsgefahren, die Grösse und die örtliche Lage des Betriebes berücksichtigen. Es umfasst die ersten drei Glieder der 5-gliedrigen Rettungskette und regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung jener Personen, die Erste Hilfe leisten

Die regelmässige Orientierung aller Mitarbeitenden über das bestehende Erste-Hilfe-Konzept ist sicherzustellen.

In Betrieben mit besonderen Gefährdungen (EKAS Richtlinie 6508) bildet das Erste-Hilfe-Konzept einen festen Bestandteil des Notfallkonzeptes (Handbuch und Checklisten).

Praxis-Tipp: Legen Sie im Erste-Hilfe-Konzept fest, wer für Alarmierung, Erstversorgung und den Kontakt mit dem Rettungsdienst zuständig ist. Erstellen Sie dafür Checklisten, die jederzeit griffbereit sind. So vermeiden Sie Hektik und Fehler im Ernstfall.

Rettungskette

Ziel auf allen Stufen ist das Stärken der Rettungskette. Diese ist nur so stark wie das schwächste Glied und beginnt beim Ersthelfenden der Hilfe leistet.

Rettungskette

Die ersten drei Kettenglieder, die Nothilfe werden durch Ersthelfende abgedeckt. Diese sind:

  • EIGENSCHUTZ!
  • Rasche und korrekte Alarmierung
  • Ersten Massnahmen und Hilfe (z.B. Herz-Lungen-Reanimation)
  • Erweiterte erste Massnahmen (z.B. AED)
  • Einweisen und gegebenenfalls unterstützen des Rettungsdienstes

Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Mitarbeitenden im Rahmen der Rettungskette richtig handeln können? Mit unseren praxisorientierten Kursen decken Sie alle gesetzlichen Vorgaben ab und sorgen für kompetente Ersthelfer/innen in Ihrem Betrieb.

Gesetzliche Grundlage

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen. Fehlende oder mangelhafte Erste-Hilfe-Organisation kann zu Problemen bei behördlichen Kontrollen oder Versicherungsschäden führen. Gut geschulte Ersthelfende und ein durchdachtes Notfallkonzept schaffen dagegen Sicherheit – für Ihr Team und Ihr Unternehmen.

Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3)

Kontakt

Möchten Sie mehr über die ideale Erste-Hilfe-Organisation erfahren, um sich und Ihr Team bestmöglich auf Notfälle vorzubereiten? Kontaktieren Sie uns oder buchen Sie direkt einen unserer Kurse. Wir beraten Sie gerne, damit Ihr Betrieb den gesetzlichen Vorgaben entspricht und Sie im Ernstfall sicher reagieren können.

FAQ

Wissen

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Erste Hilfe korrekt geleistet wird.

Bei zeitkritischen Notfällen muss Erste Hilfe unverzüglich geleistet werden können.

Für dringende medizinische Notfälle sowie schwerwiegende Verletzungen spielt der Faktor Zeit eine lebenswichtige Rolle. Ziel ist, dass zu Betriebszeiten innert drei Minuten nach dem Ereignis Ersthelfer/innen am Ereignisort eintreffen.

Betriebsrelevante Notfallsituationen (Beispiele)

1. Herz-Kreislaufstillstand (BLS-AED)

2. Herzinfarkt

3. Schlaganfall

4. Schwere Blutungen / Verletzungen

5. Verbrennungen und Verätzungen

6. Atemwegsverlegung oder akute Atemnot

7. Psychische oder stressbedingte Notfälle

8. Unfallgefahren durch Maschinen, Höhenarbeit, Chemikalien oder Elektrizität

Hinweis: Je nach Risikobeurteilung (EKAS-RL 6508) können weitere Themen wie Vergiftungen, Krampfanfälle oder allergische Schocks (Anaphylaxie) relevant sein. Unsere Kurse berücksichtigen Ihre spezifischen Betriebsgefahren.

Erste-Hilfe-Konzept

Das Erste-Hilfe-Konzept muss die Betriebsgefahren, die Grösse und die örtliche Lage des Betriebes berücksichtigen. Es umfasst die ersten drei Glieder der 5-gliedrigen Rettungskette und regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung jener Personen, die Erste Hilfe leisten

Die regelmässige Orientierung aller Mitarbeitenden über das bestehende Erste-Hilfe-Konzept ist sicherzustellen.

In Betrieben mit besonderen Gefährdungen (EKAS Richtlinie 6508) bildet das Erste-Hilfe-Konzept einen festen Bestandteil des Notfallkonzeptes (Handbuch und Checklisten).

Praxis-Tipp: Legen Sie im Erste-Hilfe-Konzept fest, wer für Alarmierung, Erstversorgung und den Kontakt mit dem Rettungsdienst zuständig ist. Erstellen Sie dafür Checklisten, die jederzeit griffbereit sind. So vermeiden Sie Hektik und Fehler im Ernstfall.

Rettungskette

Ziel auf allen Stufen ist das Stärken der Rettungskette. Diese ist nur so stark wie das schwächste Glied und beginnt beim Ersthelfenden der Hilfe leistet.

Die ersten drei Kettenglieder, die Nothilfe werden durch Ersthelfende abgedeckt. Diese sind:

EIGENSCHUTZ!

Rasche und korrekte Alarmierung

Ersten Massnahmen und Hilfe (z.B. Herz-Lungen-Reanimation)

Erweiterte erste Massnahmen (z.B. AED)

Einweisen und gegebenenfalls unterstützen des Rettungsdienstes

Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Mitarbeitenden im Rahmen der Rettungskette richtig handeln können? Mit unseren praxisorientierten Kursen decken Sie alle gesetzlichen Vorgaben ab und sorgen für kompetente Ersthelfer/innen in Ihrem Betrieb.

Abgabe von Medikamenten

Die Abgabe von Arzneimitteln darf gemäss Heilmittelgesetz nur durch berechtigte Personen erfolgen (z.B. Arzt, Ärztin).

Das gilt auch für nicht verschreibungpflichtige Medikamente (Kopfschmerztabletten oder Durchfallmedikamente)

Ausgebildetes Personal

Ersthelfer/innen verfügen über eine adäquate Ausbildung in Erster Hilfe, die regelmässig aufgefrischt wird.

Tipp: Damit Ihr Betrieb rechtlich abgesichert bleibt und Ersthelfende im Ernstfall routiniert handeln, sind regelmässige Auffrischungskurse (z.B. alle zwei Jahre) sehr zu empfehlen. Unsere spezialisierten Ausbildungen erfüllen sämtliche Anforderungen der ArGV 3 Art. 36.

Ersthelfer/innen ist der regelmässige Besuch von Wiederholungskursen zu ermöglichen.

Die Ausbildung muss die Betriebsgefahren (ggf. über eine Risikoanalyse bei besonderen Gefährdungen gemäss EKAS-RL 6508), die Grösse und die örtliche Lage des Betriebes und den aktuellen Praxisstandard berücksichtigen.

Kursort

Gemäss Tabelle

Wir bieten Kurse in unserem Ausbildungszentrum an oder kommen zu Ihnen in die Firma, die Schule oder den Verein.

Kurse bei Ihnen offerieren wir ihnen gerne.

Möchten Sie mehr über die ideale Erste-Hilfe-Organisation erfahren, um sich und Ihr Team bestmöglich auf Notfälle vorzubereiten? Kontaktieren Sie uns oder buchen Sie direkt einen unserer Kurse. Wir beraten Sie gerne, damit Ihr Betrieb den gesetzlichen Vorgaben entspricht und Sie im Ernstfall sicher reagieren können.

Gesetzliche Grundlage

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen. Fehlende oder mangelhafte Erste-Hilfe-Organisation kann zu Problemen bei behördlichen Kontrollen oder Versicherungsschäden führen. Gut geschulte Ersthelfende und ein durchdachtes Notfallkonzept schaffen dagegen Sicherheit – für Ihr Team und Ihr Unternehmen.

Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3)

Art. 36 Erste Hilfe

Download: Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz - Erste Hilfe

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